Art. 3 32013D0087Der Befehlshaber der EUTM Mali wird mit sofortiger Wirkung ermächtigt, mit der Ausführung der EUTM Mali zu beginnen.
Erwägungsgrund 2 32018D0716BESCHLUSS (GASP) 2018/716 DES RATES vom 14. Mai 2018 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2013/34/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali)
Am 18. Februar 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/87/GASP über die Einleitung der EUTM Mali angenommen.
Erwägungsgrund 2 32014D0220BESCHLUSS 2014/220/GASP DES RATES vom 15. April 2014 zur Änderung des Beschlusses 2013/34/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali)
Am 18. Februar 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/87/GASP über die Einleitung der EUTM Mali erlassen.
Erwägungsgrund 2 32016D0446Am 18. Februar 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/87/GASP über die Einleitung der EUTM Mali angenommen.
Art. 2 32010D0197BESCHLUSS 2010/197/GASP DES RATES vom 31. März 2010 über die Einleitung einer Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia)
Die EUTM Somalia beginnt am 7. April 2010.