Erwägungsgrund 5 32014D0020BESCHLUSS DES RATES vom 23. September 2013 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – und die vorläufige Anwendung des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die europäischen Satellitennavigationsprogramme (2014/20/EU)
Das Abkommen sollte– vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt – im Namen der Union unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 2 32013D0077BESCHLUSS DES RATES vom 4. Februar 2013 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2013/77/EU)
Das Abkommen sollte im Namen der Union vorbehaltlich seines Abschlusses unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 2 32011D0248BESCHLUSS DES RATES vom 12. April 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits zur weiteren Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und Fischereierzeugnissen und zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits (2011/248/EU)
Das Abkommen sollte — vorbehaltlich seines späteren Abschlusses — im Namen der Union unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 2 32013D0156BESCHLUSS DES RATES vom 21. März 2013 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt im Namen der Europäischen Union (2013/156/EU)
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt im Namen der Union unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 2 32010D0687BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2010 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt im Namen der Europäischen Union (2010/687/EU)
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses im Namen der Union unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 7 32011D0853BESCHLUSS DES RATES vom 29. November 2011 über die Unterzeichnung des Europäischen Übereinkommens über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten im Namen der Union (2011/853/EU)
Das Übereinkommen sollte — vorbehaltlich seines späteren Abschlusses — im Namen der Union unterzeichnet werden —