Erwägungsgrund 2 32015D0739BESCHLUSS (GASP) 2015/739 DES RATES vom 7. Mai 2015 zur Änderung des Beschlusses 2013/798/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Zentralafrikanische Republik
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 22. Januar 2015 die Resolution 2196 (2015) angenommen.
Erwägungsgrund 1 32010D0118BESCHLUSS 2010/118/GASP DES RATES vom 25. Februar 2010 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union im Kosovo
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 10. Juni 1999 die Resolution 1244 angenommen.
Erwägungsgrund 4 32010D0766BESCHLUSS 2010/766/GASP DES RATES vom 7. Dezember 2010 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 23. November 2010 die Resolution 1950 (2010) angenommen.
Erwägungsgrund 1 32014D0932BESCHLUSS 2014/932/GASP DES RATES vom 18. Dezember 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen
Am 26. Februar 2014 verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen unter Hinweis auf seine Resolutionen 2014 (2011) und 2051 (2012) und die Erklärung…
Erwägungsgrund 1 32015D0739BESCHLUSS (GASP) 2015/739 DES RATES vom 7. Mai 2015 zur Änderung des Beschlusses 2013/798/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Zentralafrikanische Republik
Nach der Annahme der Resolution 2127 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat der Rat am 23. Dezember 2013 den Beschluss 2013/798/GASP angenommen.
Erwägungsgrund 5 32009D0907BESCHLUSS 2009/907/GASP DES RATES vom 8. Dezember 2009 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 30. November 2009 die Resolution 1897 (2009) angenommen.