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Die Makrofinanzhilfe der Union sollte ein in Ausnahmefällen zum Einsatz kommendes Finanzinstrument in Form einer ungebundenen und nicht zweckgewidmeten Zahlungsbilanzhilfe sein, das zur Deckung des unmittelbaren Außenfinanzierungsbedarfs des Empfängers beitragen und die Umsetzung eines politischen Programms unterstützen soll, das tiefgreifende unmittelbare Anpassungs- und Strukturreformmaßnahmen zur kurzfristigen Verbesserung der Zahlungsbilanzsituation umfasst.
Gemäß der Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates, zusammen mit dem Beschluss Nr. 778/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates…
Gemäß der Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates, zusammen mit dem Beschluss Nr. 778/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates…
Gemäß der Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates, zusammen mit dem Beschluss Nr. 778/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates…
Mit der Makrofinanzhilfe der Union sollte die Wiederherstellung einer tragfähigen Zahlungsbilanz der Ukraine und somit ihre wirtschaftliche und soziale…
Die Makrofinanzhilfe der Union sollte nicht lediglich die Programme und Mittel des IWF und der Weltbank ergänzen, sondern auch den zusätzlichen Nutzen des…
Die Makrofinanzhilfe der Union sollte nicht lediglich die Programme und Mittel des IWF und der Weltbank ergänzen, sondern auch den zusätzlichen Nutzen des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.