Erwägungsgrund 3 32014D0218Anhang III des Beschlusses 2011/432/EU betrifft die Erklärungen der Union bei Genehmigung des Übereinkommens nach Artikel 63 des Übereinkommens.
Erwägungsgrund 1 32014D0218Anhang II des Beschlusses 2011/432/EU des Rates enthält Erklärungen der Europäischen Union bei Genehmigung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über…
Erwägungsgrund 6 32011D0432Die Union sollte außerdem bei Genehmigung des Übereinkommens alle Vorbehalte und Erklärungen anbringen bzw. abgeben, die nach Artikel 62 beziehungsweise Artikel…
Art. 2 32011D0863BESCHLUSS DES RATES vom 16. Dezember 2011 über den Standpunkt der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit eingesetzt wurde, zur Ersetzung des Anhangs II des Abkommens über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (2011/863/EU)
Die Erklärung in Anhang II dieses Beschlusses wird genehmigt und ist im Namen der Union im Gemischten Ausschuss abzugeben, wenn dieser den in Artikel 1…
Erwägungsgrund 5 32011D0863BESCHLUSS DES RATES vom 16. Dezember 2011 über den Standpunkt der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit eingesetzt wurde, zur Ersetzung des Anhangs II des Abkommens über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (2011/863/EU)
Anhang II des Abkommens sollte an die Entwicklung der einschlägigen Rechtsakte der Europäischen Union angepasst werden —
Erwägungsgrund 5 32014D0790BESCHLUSS DES RATES vom 10. November 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit eingesetzt wurde, zur Änderung des Anhangs II des Abkommens über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu vertretenden Standpunkt (2014/790/EU)
Anhang II des Abkommens sollte an die Änderungen der einschlägigen Rechtsakte der Europäischen Union angepasst werden —