Erwägungsgrund 2 32014R0068VERORDNUNG (EU) Nr. 68/2014 DER KOMMISSION vom 27. Januar 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 141/2013 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz in Bezug auf Statistiken auf der Grundlage der Europäischen Gesundheitsumfrage (EHIS) infolge des Beitritts Kroatiens (Text von Bedeutung für den EWR)
Um dem Beitritt Kroatiens Rechnung zu tragen, ist es erforderlich, Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 141/2013 anzupassen.
Erwägungsgrund 4 32013D0702BESCHLUSS DES RATES vom 7. Oktober 2013 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — und über die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Abkommen über die Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik San Marino andererseits zur Einbeziehung der Republik Kroatien als Vertragspartei nach ihrem Beitritt zur Europäischen Union (2013/702/EU)
Kroatien ist der Union am 1. Juli 2013 beigetreten.
Erwägungsgrund 4 32014D0257BESCHLUSS DES RATES vom 14. März 2014 über die Unterzeichnung, im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, und die vorläufige Anwendung des Zusatzprotokolls zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits anlässlich des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union (2014/257/EU)
In Anbetracht des Beitritts Kroatiens zur Union am 1. Juli 2013 sollte das Zusatzprotokoll mit Wirkung vom selben Tag vorläufig angewandt werden —
Erwägungsgrund 5 32014D0316BESCHLUSS DES RATES vom 15. November 2013 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (2014/316/EU)
Angesichts des Beitritts Kroatiens zur Union am 1. Juli 2013 sollte das Protokoll ab diesem Datum vorläufig angewendet werden —
Erwägungsgrund 5 32014D0665BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2014 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (2014/665/EU)
Angesichts des Beitritts Kroatiens zur Union am 1. Juli 2013 sollte das Protokoll ab diesem Datum bis zum Abschluss der für seinen Abschluss erforderlichen…
Erwägungsgrund 5 32014D0172BESCHLUSS DES RATES vom 22. Oktober 2013 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (2014/172/EU)
Angesichts des Beitritts Kroatiens zur Union am 1. Juli 2013 sollte das Protokoll mit Wirkung von diesem Datum vorläufig angewendet werden —