Erwägungsgrund 2 32014D0230BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über den Abschluss des Rahmenabkommens über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Indonesien andererseits, mit Ausnahme der die Rückübernahme betreffenden Angelegenheiten (2014/230/EU)
Einige Bestimmungen des Abkommens betreffen die Rückübernahme und fallen deshalb in den Anwendungsbereich des Dritten Teils Titel V des Vertrags. Ein separater…
Erwägungsgrund 4 32014D0279BESCHLUSS DES RATES vom 12. Mai 2014 über den Abschluss eines Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits hinsichtlich der die Rückübernahme betreffenden Angelegenheiten (2014/279/EU)
Die Bestimmungen des Abkommens werden mit Ausnahme des Artikels 33 Absatz 2 über die Rückübernahme Gegenstand eines separaten Beschlusses sein, der parallel zum…
Erwägungsgrund 4 32014D0231BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über den Abschluss des Rahmenabkommens über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Indonesien andererseits, hinsichtlich die Rückübernahme betreffende Angelegenheiten (2014/231/EU)
Die Bestimmungen des Abkommens, mit Ausnahme der Bestimmungen des Artikels 34 Absatz 3 über die Rückübernahme, sind Gegenstand eines separaten Beschlusses , der…
Erwägungsgrund 4 32014D0210BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits in Bezug auf Artikel 49 Absatz 3 (2014/210/EU)
In Artikel 49 Absatz 3 des Abkommens sind Verpflichtungen der Vertragsparteien in Bezug auf die Rückübernahme illegaler Migranten festgelegt. Folglich fällt…
Erwägungsgrund 4 32014D0669BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2014 über die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits im Namen der Europäischen Union hinsichtlich der Bestimmungen über die Behandlung von Drittstaatsangehörigen, die als Arbeitnehmer im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei legal beschäftigt sind (2014/669/EU)
Dieser Beschluss betrifft nur Artikel 17 des Abkommens, der besondere Bestimmungen über die Behandlung von Drittstaatsangehörigen enthält, die legal als…
Erwägungsgrund 4 32014D0211BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits, mit Ausnahme des Artikels 49 Absatz 3 (2014/211/EU)
In Artikel 49 Absatz 3 des Abkommens sind Verpflichtungen der Vertragsparteien in Bezug auf die Rückübernahme illegaler Migranten festgelegt. Folglich fällt…