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Der Rat hat am 22. Mai 2013 den Beschluss 2013/233/GASP über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen) angenommen. Der Beschluss 2013/233/GASP gilt bis zum 21. Mai 2015. Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag, der in dem genannten Beschluss vorgesehen ist, deckt den Zeitraum vom 22. Mai 2013 bis zum 21. Mai 2014 ab.
Der Rat hat am 22. Mai 2013 den Beschluss 2013/233/GASP über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen…
Der Rat hat am 22. Mai 2013 den Beschluss 2013/233/GASP über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen…
Der Rat hat am 22. Mai 2013 den Beschluss 2013/233/GASP über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen…
Der Rat hat am 21. Mai 2015 den Beschluss (GASP) 2015/800 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2013/233/GASP angenommen, in dem insbesondere die EUBAM…
Nach Artikel 10 Absatz 4 des Beschlusses 2013/233/GASP des Rates vom 22. Mai 2013 über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten…
Der Rat hat am 20. Mai 2014 den Beschluss 2014/294/GASP zur Änderung des Beschlusses 2013/233/GASP angenommen, in dem festgelegt ist, dass der als finanzieller…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.