Erwägungsgrund 3 32008D0193BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kroatien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2008/193/EG)
Vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2006/370/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet.
Erwägungsgrund 3 32011D0709BESCHLUSS DES RATES vom 20. Oktober 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2011/709/EU)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2011/94/EU des Rates im Namen der Union am 15. Dezember 2010 unterzeichnet.
Erwägungsgrund 3 32008D0189BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Georgien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2008/189/EG)
Das Abkommen wurde vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses gemäß dem Beschluss 2006/357/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet.
Erwägungsgrund 3 32008D0188BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Malediven über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2008/188/EG)
Vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2006/695/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet.
Erwägungsgrund 3 32008D0274BESCHLUSS DES RATES vom 17. März 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2008/274/EG)
Das Abkommen wurde gemäß dem Beschluss 2006/953/EG des Rates vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet.
Erwägungsgrund 3 32008D0192BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik östlich des Uruguay über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2008/192/EG)
Das Abkommen wurde vorbehaltlich seines späteren Abschlusses gemäß dem Beschluss 2006/848/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet.