Art. 2 32024D1357BESCHLUSS (EU) 2024/1357 DES RATES vom 29. April 2024 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung für den Zeitraum 2021 bis 2027
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 13 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .
Art. 2 32014D0301BESCHLUSS DES RATES vom 19. Mai 2014 über den Abschluss der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen zur Festlegung der Modalitäten seiner Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (2014/301/EU)
Der Präsident des Rates nimmt die Notifizierung nach Artikel 13 Absatz 1 der Vereinbarung im Namen der Union vor .
Art. 2 32019D0143BESCHLUSS (EU) 2019/143 DES RATES vom 28. Januar 2019 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Union und der Volksrepublik China im Zusammenhang mit DS492 „Europäische Union — Maßnahmen mit Auswirkung auf Zollzugeständnisse für bestimmte Geflügelfleischprodukte“ im Namen der Europäischen Union
Der Präsident des Rates nimmt die in dem Abkommen vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.
Art. 2 32024D1334BESCHLUSS (EU) 2024/1334 DES RATES vom 22. April 2024 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Argentinischen Republik über die Änderung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Argentinischen Republik nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Der Präsident des Rates nimmt die in dem Abkommen vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.
Art. 2 32020D0865BESCHLUSS (EU) 2020/865 DES RATES vom 26. Mai 2020 über den Abschluss der Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Serbien über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Serbien
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 14 Absatz 2 der Vereinbarung vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .