Erwägungsgrund 3 32014D0319BESCHLUSSES DES RATES vom 12. Mai 2014 über den Abschluss des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und Georgien über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme Georgiens an den Programmen der Union (2014/319/EU)
Das Protokoll sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32014D0320BESCHLUSS DES RATES vom 12. Mai 2014 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (2014/320/EU)
Das Protokoll sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32008D0429BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 26. Mai 2008 über den Abschluss des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/429/EG, Euratom)
Das Protokoll sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32008D0430BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 26. Mai 2008 über den Abschluss des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/430/EG, Euratom)
Das Protokoll sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32007D0541BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 28. Juni 2007 über den Abschluss des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2007/541/EG, Euratom)
Das Protokoll sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 2 32014D0347BESCHLUSS DES RATES vom 20. Februar 2014 über den Abschluss eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Republik Armenien an den Programmen der Union (2014/347/EU)
Das Protokoll sollte genehmigt werden —