Erwägungsgrund 2 32013D0333BESCHLUSS DES RATES vom 25. Juni 2013 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Protokoll 30 zum EWR-Abkommen über besondere Bestimmungen für die Gestaltung der Zusammenarbeit im Bereich der Statistik zu vertretenden Standpunkt (2013/333/EU)
Nach Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss unter anderem eine Änderung von Protokoll 30 zum Abkommen beschließen.
Erwägungsgrund 2 32014D0364BESCHLUSS DES RATES vom 12. Juni 2014 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss im Namen der Europäischen Union zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertretenden Standpunkt (2014/364/EU)
Nach Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss unter anderem eine Änderung von Protokoll 31 zum Abkommen beschließen.
Erwägungsgrund 2 32014D0409BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertretenden Standpunkt (2014/409/EU)
Nach Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss unter anderem eine Änderung von Protokoll 31 zum Abkommen beschließen.
Erwägungsgrund 2 32014D0786BESCHLUSS DES RATES vom 7. November 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (Galileo) zu vertretenden Standpunkt (2014/786/EU)
Nach Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss unter anderem eine Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen beschließen.
Erwägungsgrund 2 32014D0785BESCHLUSS DES RATES vom 7. November 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (Verbraucherschutz) zu vertretenden Standpunkt (2014/785/EU)
Nach Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss unter anderem eine Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen beschließen.
Erwägungsgrund 2 32014D0267BESCHLUSS DES RATES vom 6. Mai 2014 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (2014/267/EU)
Nach Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss unter anderem eine Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen beschließen.