Erwägungsgrund 4 32014D0821BESCHLUSS 2014/821/GASP DES RATES vom 4. November 2014 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Rechtsstellung der Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32014D0232BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Gabunischen Republik (2014/232/EU)
Das neue Protokoll sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 4 32014D0228BESCHLUSS DES RATES vom 25. November 2013 über den Abschluss des Kooperationsabkommens über ein globales ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und der Ukraine (2014/228/EU)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32004D0809BESCHLUSS 2004/809/GASP DES RATES vom 5. Juli 2004 betreffend den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an der Polizeimission der Europäischen Union (EUPOL „Proxima“) in der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien
Dieses Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32014D0102BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 2014 über den Abschluss des Protokolls zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Côte d’Ivoire (2013-2018) (2014/102/EU)
Das neue Protokoll sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32014D0835BESCHLUSS DES RATES vom 27. November 2014 über den Abschluss des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über das Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Island und Norwegen (2014/835/EU)
Das Übereinkommen sollte genehmigt werden.