Erwägungsgrund 5 32014D0861BESCHLUSS 2014/861/GASP DES RATES vom 1. Dezember 2014 zur Änderung des Beschlusses 2012/699/GASP über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zur Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Der Beschluss 2012/699/GASP sollte daher zur Ermöglichung der vollständigen Durchführung der darin aufgeführten Projekte dahin gehend geändert werden, dass…
Erwägungsgrund 6 32014D0906BESCHLUSS 2014/906/GASP DES RATES vom 15. Dezember 2014 zur Änderung des Beschlusses 2013/726/GASP zur Unterstützung der Resolution 2118 (2013) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und des Beschlusses EC-M-33/Dec 1 des Exekutivrats der OVCW im Rahmen der Umsetzung der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Der Beschluss 2013/726/GASP sollte daher zur Ermöglichung der vollständigen Durchführung des darin enthaltenen Projekts dahin gehend geändert werden, dass seine…
Erwägungsgrund 3 32014D0860BESCHLUSS 2014/860/GASP DES RATES vom 1. Dezember 2014 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2012/173/GASP über die Aktivierung des EU-Operationszentrums für die Missionen und die Operation der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik am Horn von Afrika
Der Beschluss 2012/173/GASP sollte daher entsprechend geändert und verlängert werden —
Erwägungsgrund 4 32015D2431BESCHLUSS (GASP) 2015/2431 DES RATES vom 21. Dezember 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Der Beschluss 2014/512/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32016D0280BESCHLUSS (GASP) 2016/280 DES RATES vom 25. Februar 2016 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus
Der Beschluss 2012/642/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32015D0971BESCHLUSS (GASP) 2015/971 DES RATES vom 22. Juni 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Der Beschluss 2014/512/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —