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Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) strebt eine immer engere Union der Völker Europas an und überträgt der Union u. a. die Aufgabe, einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt bei gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes zu leisten. In dieser Hinsicht unterstützt und ergänzt die Union erforderlichenfalls die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Kenntnis und der Verbreitung der Kultur und der Geschichte der Völker Europas.
Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) strebt eine immer engere Union der Völker Europas an und überträgt der Union u. a. die Aufgabe,…
Gemäß Artikel 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist die Union verpflichtet, bei ihrer Tätigkeit der kulturellen Vielfalt…
Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) besagt, dass die Union weiterhin ihre Politik zur Stärkung des wirtschaftlichen,…
Nach Artikel 167 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union trägt die Union bei ihrer Tätigkeit aufgrund anderer Bestimmungen dieses…
Dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zufolge sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihre Wirtschaftspolitik als Angelegenheit von…
Gemäß Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) setzt sich die Union zur Stärkung ihres wirtschaftlichen, sozialen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.