Erwägungsgrund 4 32014D0495BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juni 2014 über die Zustimmung zum Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft (2014/495/Euratom)
Das Abkommen umfasst auch Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Europäischen Atomgemeinschaft fallen, nämlich diejenigen, die in Artikel 298 Buchstabe k…
Erwägungsgrund 2 32015D1993BESCHLUSS (EU) 2015/1993 DES RATES vom 22. Oktober 2015 zur Genehmigung des Abschlusses — im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft — des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Kosovo andererseits durch die Europäische Kommission
Das Abkommen betrifft auch Fragen, die in die Zuständigkeit der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden „Gemeinschaft“) fallen.
Erwägungsgrund 5 32014D0670BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2014 zur Genehmigung des Abschlusses des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft (2014/670/Euratom)
Das Abkommen erstreckt sich auch auf Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Europäischen Atomgemeinschaft fallen; dies gilt insbesondere für Artikel 342…
Erwägungsgrund 4 32017D0251BESCHLUSS (Euratom) 2017/251 DER KOMMISSION vom 2. Juni 2016 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft — des Übereinkommens zur Weiterführung des Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums zwischen der Europäischen Union und Euratom, die als eine Vertragspartei auftreten, und Georgien, Japan, der Kirgisischen Republik, dem Königreich Norwegen, der Republik Armenien, der Republik Kasachstan, der Republik Korea, der Republik Tadschikistan und den Vereinigten Staaten von Amerika
Das Übereinkommen betrifft auch Fragen, die in die Zuständigkeit der Europäischen Atomgemeinschaft fallen.
Erwägungsgrund 2 32016D0367BESCHLUSS (EU) 2016/367 DES RATES vom 4. März 2016 über den Abschluss des Kooperationsabkommens über Satellitennavigation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und dem Königreich Norwegen
Das Abkommen betrifft Bereiche, die in die Zuständigkeit sowohl der Union als auch der Mitgliedstaaten fallen.
Erwägungsgrund 4 32014D0172BESCHLUSS DES RATES vom 22. Oktober 2013 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (2014/172/EU)
Im Hinblick auf Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Europäischen Atomgemeinschaft fallen, ist der Abschluss des Protokolls Gegenstand eines getrennten…