Anhang XXIX 32014D0512 — Juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen nach Artikel 1oa Absatz 1, die Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse von Rechteinhabern der Union ohne deren Zustimmung nutzen. | Junoda
Juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen nach Artikel 1oa Absatz 1, die Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse von Rechteinhabern der Union ohne deren Zustimmung nutzen.
BESCHLUSS 2014/512/GASP DES RATES vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
Anhang XXIX 32014D0512
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