Erwägungsgrund 5 32016D0990BESCHLUSS (EU) 2016/990 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2016 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Griechenlands — EGF/2015/011 GR/Supermarket Larissa)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 6 468 000 EUR für den Antrag Griechenlands bereitzustellen.
Erwägungsgrund 5 32015D0043BESCHLUSS (EU) 2015/43 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Dezember 2014 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2014/013 EL/Odyssefs Fokas, Griechenland)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 6 444 000 EUR für den Antrag Griechenlands bereitzustellen —
Erwägungsgrund 4 32015D0644BESCHLUSS (EU) 2015/644 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. April 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag EGF/2014/018 GR/Attica Broadcasting, Griechenland)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 5 046 000 EUR für den Antrag Griechenlands bereitgestellt werden kann —
Erwägungsgrund 5 32014D0879BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. November 2014 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2014/009 EL/Sprider Stores, Griechenland) (2014/879/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 7 290 900 EUR für den Antrag Griechenlands bereitgestellt werden kann —
Erwägungsgrund 4 32015D0642BESCHLUSS (EU) 2015/642 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. April 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag EGF/2014/015 GR/Attica Publishing activities, Griechenland)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 3 746 700 EUR für den Antrag Griechenlands bereitgestellt werden kann —
Erwägungsgrund 4 32015D1871BESCHLUSS (EU) 2015/1871 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Oktober 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag EGF/2015/002 DE/Adam Opel, Deutschland)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 6 958 623 EUR für den Antrag Deutschlands bereitzustellen.