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Die meisten der vorgeschlagenen Änderungen stehen mit den Rechtsvorschriften und strategischen Zielen der Union im Einklang und sollten daher von der Union unterstützt werden. Bestimmte Änderungen haben keine Auswirkung auf das Unionsrecht, sodass die Vereinbarung eines Standpunkts auf Unionsebene nicht erforderlich ist. Einige Änderungen erfordern hingegen weitere Beratungen innerhalb der Union und sollten in der Sitzung des Revisionsausschusses abgelehnt werden; sollten die letztgenannten Änderungen ohne eine für die Union annehmbare Änderung beschlossen werden, so sollte die Union einen Widerspruch nach dem Verfahren des Artikel 35 § 4 des COTIF-Übereinkommens einlegen —
Die meisten der vorgeschlagenen Änderungen sind gerechtfertigt und nützlich und sollten daher von der Union unterstützt werden. Zwei vorgeschlagene Änderungen…
Die Änderungen der Anhänge D (CUV), F (APTU) und G (ATMF) des COTIF-Übereinkommens sowie bestimmte Änderungen am COTIF-Übereinkommen fallen in die Zuständigkeit…
Alle vorgeschlagenen Änderungen sind gerechtfertigt und nützlich und sollten daher von der Union unterstützt werden.
Weitere Maßnahmen der Union sind erforderlich, damit bestimmte Änderungen umgesetzt werden können.
Zur Durchführung einiger dieser Ziele liegen Rechtsvorschriften der Union vor. Dieses geltende Unionsrecht muss zum Teil überarbeitet werden, damit bestimmte…
Um die erforderliche Flexibilität während der Verhandlungen im Vorfeld der Tagung des Rates der IOR-Mitglieder zu schaffen, sollte die Union ermächtigt werden,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.