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Der Rat ist der Auffassung, dass keine Gründe mehr dafür vorliegen, bestimmte Personen und Einrichtungen weiterhin auf der im Anhang des Beschlusses 2012/642/GASP enthaltenen Liste der Personen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, zu führen.
Der Rat ist der Auffassung, dass keine Gründe mehr dafür vorliegen, eine Person und zwei Einrichtungen weiterhin auf der in Anhang II des Beschlusses…
Der Rat ist zudem der Auffassung, dass keine Gründe mehr dafür vorliegen, bestimmte Personen und Organisationen weiterhin in der Liste der Personen und…
Es liegen keine Gründe mehr dafür vor, bestimmte Einrichtungen weiterhin auf der in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltenen Liste der Personen und…
Es liegen jedoch keine Gründe mehr dafür vor, bestimmte Personen und Organisationen weiterhin in der Liste der Personen und Organisationen aufzuführen, auf die…
Es liegen jedoch keine Gründe mehr dafür vor, bestimmte Personen und Organisationen weiterhin in der Liste der Personen und Organisationen aufzuführen, auf die…
Ferner liegen keine Gründe mehr dafür vor, zwei Personen weiterhin auf der im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP enthaltenen Liste der Personen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.