Erwägungsgrund 3 32012D0669BESCHLUSS DES RATES vom 9. Oktober 2012 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits (2012/669/EU)
Als Ergebnis dieser Verhandlungen wurde das Protokoll am 3. Juni 2012 paraphiert.
Erwägungsgrund 4 32011D0116BESCHLUSS DES RATES vom 13. Dezember 2010 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Föderierten Staaten von Mikronesien über die Fischerei vor der Küste der Föderierten Staaten von Mikronesien (2011/116/EU)
Nach Abschluss dieser Verhandlungen wurde das Protokoll am 7. Mai 2010 paraphiert.
Erwägungsgrund 4 32014D0948BESCHLUSS DES RATES vom 15. Dezember 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (Kap Verde) und über die vorläufige Anwendung dieses Protokolls (2014/948/EU)
Nach Abschluss dieser Verhandlungen wurde am 28. August 2014 das Protokoll paraphiert.
Erwägungsgrund 4 32014D0005BESCHLUSS DES RATES vom 16. Dezember 2013 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen (2014/5/EU)
Als Ergebnis dieser Verhandlungen wurde am 10. Mai 2013 das neue Protokoll paraphiert.
Erwägungsgrund 3 32012D0091BESCHLUSS DES RATES vom 23. Januar 2012 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mosambik (2012/91/EU)
Als Ergebnis der vorgenannten Verhandlungen wurde das Protokoll am 2. Juni 2011 paraphiert.
Erwägungsgrund 3 32012D0306BESCHLUSS DES RATES vom 12. Juni 2012 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mosambik (2012/306/EU)
Als Ergebnis dieser Verhandlungen wurde am 2. Juni 2011 das Protokoll paraphiert.