Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Kommission, die für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union sowie aller übrigen von der Union bewirtschafteten Mittel unter Beachtung des in den Artikeln 30 bis 33 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 festgelegten Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verantwortlich ist, ist verpflichtet, Maßnahmen zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union zu treffen. Damit sichergestellt ist, dass die Anweisungsbefugten der Kommission und der Exekutivagenturen in vollem Umfang über Gefahren für das finanzielle Interesse der Union unterrichtet sind, ist es notwendig — zusätzlich zum Beschluss C(2014) 2784 der Kommission — interne Vorschriften festzulegen.
Hinsichtlich der Ausführung der nach dieser Verordnung finanzierten Tätigkeiten gewährleistet die Kommission den Schutz der finanziellen Interessen der Union…
Die Organe der Union und die Mitgliedstaaten messen dem Schutz der finanziellen Interessen der Union sowie der Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen…
Bei der Festlegung der an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten abzutretenden Beträge sowie der erforderlichen Vergütung für sonstige vereinbarte…
die den Schutz der finanziellen Interessen der Union sicherstellen, indem sie insbesondere gezielte Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Betrug,…
Um die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung der Union zu gewährleisten, muss die Kommission unter Umständen Finanzkorrekturen vornehmen. Damit die…
Die Kommission und die Mitgliedstaaten beachten den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.