Erwägungsgrund 4 32014D0815BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Oktober 2014 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2014/003 ES/Aragonien Gastronomie aus Spanien) (2014/815/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 960 000 EUR für den Antrag Spaniens bereitzustellen —
Erwägungsgrund 4 32015D0473BESCHLUSS (EU) 2015/473 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag EGF/2014/014 DE/Aleo Solar, Deutschland)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 1 094 760 EUR für den Antrag Deutschlands bereitgestellt werden kann —
Erwägungsgrund 4 32014D0876BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. November 2014 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2014/005 FR/GAD, Frankreich) (2014/876/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 918 000 EUR für den Antrag Frankreichs bereitzustellen —
Erwägungsgrund 4 32015D1870BESCHLUSS (EU) 2015/1870 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Oktober 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Italiens — EGF/2015/004 IT/Alitalia)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 1 414 848 EUR für den Antrag Italiens bereitzustellen.
Erwägungsgrund 4 32014D0878BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. November 2014 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2014/008 FI/STX Rauma, Finnland) (2014/878/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 1 426 800 EUR für den Antrag Finnlands bereitzustellen —
Erwägungsgrund 4 32014D0812BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Oktober 2014 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2013/010 ES/Castilla y León, Spanien) (2014/812/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den Antrag Spaniens bereitzustellen —