Erwägungsgrund 4 32015D0643BESCHLUSS (EU) 2015/643 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. April 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag EGF/2014/016 IE/Lufthansa Technik, Irland)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 2 490 758 EUR für den Antrag Irlands bereitgestellt werden kann —
Erwägungsgrund 6 32015D2458BESCHLUSS (EU) 2015/2458 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Irlands — EGF/2015/006 IE/PWA International)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 442 293 EUR für den Antrag Irlands bereitzustellen.
Erwägungsgrund 5 32010D0739BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2010 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2009/021 IE/SR Technics, Irland) (2010/739/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den Antrag Irlands bereitzustellen —
Erwägungsgrund 5 32011D0772BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. November 2011 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/019 IE/Baugewerbe 41, Irland) (2011/772/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den von Irland eingereichten Antrag bereitgestellt werden kann —
Erwägungsgrund 5 32011D0774BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. November 2011 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/021 IE/Baugewerbe 71, Irland) (2011/774/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den von Irland eingereichten Antrag bereitgestellt werden kann —
Erwägungsgrund 5 32011D0773BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. November 2011 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/020 IE/Baugewerbe 43, Irland) (2011/773/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den von Irland eingereichten Antrag bereitgestellt werden kann —