Erwägungsgrund 8 32009D0940BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2009 über die Unterzeichnung des am 23. Februar 2007 in Luxemburg angenommenen Protokolls zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung betreffend Besonderheiten des rollenden Eisenbahnmaterials durch die Europäische Gemeinschaft (2009/940/EG)
Daher sollte die Gemeinschaft das Eisenbahnprotokoll unterzeichnen.
Erwägungsgrund 8 32013D0332BESCHLUSS DES RATES vom 10. Juni 2013 zum Abschluss des Protokolls über die Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Verkehr (Verkehrsprotokoll) im Namen der Europäischen Union (2013/332/EU)
Das Transportprotokoll sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 6 32014D0889BESCHLUSS DES RATES vom 9. Dezember 2014 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zum Beitritt der Republik Seychellen zur Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkts (2014/889/EU)
Das Beitrittsprotokoll sollte daher genehmigt werden.
Erwägungsgrund 10 32013D0086BESCHLUSS DES RATES vom 12. Februar 2013 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union, des Zusatzprotokolls von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit (Text von Bedeutung für den EWR) (2013/86/EU)
Das Zusatzprotokoll sollte daher im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 8 32010D0461BESCHLUSS 2010/461/GASP DES RATES vom 26. Juli 2010 zur Unterstützung der Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) zur Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Diese Unterstützung durch die Union sollte fortgesetzt werden.
Erwägungsgrund 6 32009D0941BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2009 über den Abschluss des Haager Protokolls vom 23. November 2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht durch die Europäische Gemeinschaft (2009/941/EG)
Die Gemeinschaft sollte das Protokoll daher genehmigen.