Erwägungsgrund 4 32014D0872BESCHLUSS 2014/872/GASP DES RATES vom 4. Dezember 2014 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, und des Beschlusses 2014/659/GASP zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich —
Erwägungsgrund 4 32011D0100BESCHLUSS 2011/100/GASP DES RATES vom 14. Februar 2011 zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2003/495/GASP zu Irak
Ein weiteres Tätigwerden der Union ist erforderlich, damit bestimmte Maßnahmen durchgeführt werden können —
Erwägungsgrund 8 32014D0933BESCHLUSS 2014/933/GASP DES RATES vom 18. Dezember 2014 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich.
Erwägungsgrund 3 32014D0119BESCHLUSS 2014/119/GASP DES RATES vom 5. März 2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich —
Erwägungsgrund 13 32014D0512BESCHLUSS 2014/512/GASP DES RATES vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich —
Erwägungsgrund 8 32014D0659Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich —