Erwägungsgrund 4 32011D0885BESCHLUSS DES RATES vom 14. November 2011 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des zwischen der Europäischen Union und der Republik Guinea-Bissau vereinbarten Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien (2011/885/EU)
Nach Abschluss der Verhandlungen wurde am 15. Juni 2011 das Protokoll paraphiert.
Erwägungsgrund 4 32014D0782BESCHLUSS DES RATES vom 16. Oktober 2014 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (2014/782/EU)
Als Ergebnis dieser Verhandlungen wurde am 10. Februar 2012 das Protokoll paraphiert.
Erwägungsgrund 4 32011D0116BESCHLUSS DES RATES vom 13. Dezember 2010 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Föderierten Staaten von Mikronesien über die Fischerei vor der Küste der Föderierten Staaten von Mikronesien (2011/116/EU)
Nach Abschluss dieser Verhandlungen wurde das Protokoll am 7. Mai 2010 paraphiert.
Erwägungsgrund 2 32014D0733BESCHLUSS DES RATES vom 8. Oktober 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Senegal und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls (2014/733/EU)
Nach Abschluss der Verhandlungen wurden das Abkommen und das Protokoll am 25. April 2014 paraphiert.
Erwägungsgrund 4 32014D0005BESCHLUSS DES RATES vom 16. Dezember 2013 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen (2014/5/EU)
Als Ergebnis dieser Verhandlungen wurde am 10. Mai 2013 das neue Protokoll paraphiert.
Erwägungsgrund 3 32012D0145BESCHLUSS DES RATES vom 28. Februar 2012 über den Abschluss des zwischen der Europäischen Union und der Republik Guinea-Bissau vereinbarten Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien (2012/145/EU)
Nach Abschluss der Verhandlungen wurde am 15. Juni 2011 das Protokoll paraphiert.