Erwägungsgrund 6 32014D0670BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2014 zur Genehmigung des Abschlusses des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft (2014/670/Euratom)
Das Abkommen sollte daher im Hinblick auf die Angelegenheiten, die in den Geltungsbereich des Euratom-Vertrags fallen, auch im Namen der Europäischen…
Erwägungsgrund 8 32014D0495BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juni 2014 über die Zustimmung zum Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft (2014/495/Euratom)
Dem Abschluss des Abkommens durch die Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft sollte daher zugestimmt werden —
Erwägungsgrund 8 32014D0493BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juni 2014 über die Zustimmung zum Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft (2014/493/Euratom)
Dem Abschluss des Abkommens durch die Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft sollte daher zugestimmt werden —
Erwägungsgrund 5 32014D0954Dem Abschluss des Abkommens durch die Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft sollte zugestimmt werden.
Erwägungsgrund 8 32014D0670BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2014 zur Genehmigung des Abschlusses des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft (2014/670/Euratom)
Des Abschluss des Abkommens durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft sollte daher genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32014D0495BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juni 2014 über die Zustimmung zum Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft (2014/495/Euratom)
Das Abkommen sollte daher im Hinblick auf die Angelegenheiten, die in den Geltungsbereich des Euratom-Vertrags fallen, im Namen der Europäischen…