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Die Mitgliedstaaten, die das noch nicht getan haben, werden hiermit ermächtigt, im Interesse der Union den Beitritt Singapurs zum Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (im Folgenden „Haager Übereinkommen von 1980“) anzunehmen.
Diese Mitgliedstaaten hinterlegen im Interesse der Union bis spätestens 16. Juni 2016 folgende Erklärung über die Annahme des Beitritts Singapurs zum Haager Übereinkommen von 1980: „[MITGLIEDSTAAT (Name in Vollform)] erklärt, den Beitritt Singapurs zum Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung gemäß dem Beschluss (EU) 2015/1024 des Rates anzunehmen.“
Die Mitgliedstaaten unterrichten den Rat und die Kommission von der Hinterlegung ihrer jeweiligen Erklärung über die Annahme des Beitritts Singapurs und übermitteln der Kommission den Wortlaut der Erklärung innerhalb von zwei Monaten nach deren Hinterlegung.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.