Erwägungsgrund 3 32015D1024
Die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 ergänzt und bekräftigt das Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (im Folgenden „Haager Übereinkommen von 1980“), mit dem auf internationaler Ebene ein System von Verpflichtungen und der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und zwischen den zentralen Behörden eingeführt wird und mit dem die sofortige Rückkehr von widerrechtlich verbrachten oder zurückgehaltenen Kindern gewährleistet wird.