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Nach Artikel 126 Absatz 12 AEUV ist ein Beschluss des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits aufzuheben, wenn das übermäßige Defizit im betreffenden Mitgliedstaat nach Ansicht des Rates korrigiert worden ist.
Ein Beschluss des Rates nach Artikel 126 Absatz 12 AEUV wird nur dann gefasst, wenn das Defizit unter den Referenzwert gesenkt wurde und den Prognosen der…
Nach Artikel 126 Absatz 12 AEUV ist ein Beschluss des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits aufzuheben, wenn das übermäßige Defizit im betreffenden…
Nach Artikel 126 Absatz 12 AEUV ist ein Beschluss des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits aufzuheben, wenn das übermäßige Defizit im betreffenden…
Nach Artikel 126 Absatz 12 AEUV ist ein Beschluss des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits aufzuheben, wenn das übermäßige Defizit im betreffenden…
Nach Artikel 126 Absatz 12 AEUV ist ein Beschluss des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits aufzuheben, wenn das übermäßige Defizit im betreffenden…
Nach Artikel 104 Absatz 12 des Vertrags hebt der Rat eine Entscheidung über das Bestehen eines übermäßigen Defizits auf, wenn das übermäßige Defizit in dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.