Erwägungsgrund 4 32015D0904BESCHLUSS (EU) 2015/904 DES RATES vom 17. Dezember 2014 über die Unterzeichnung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Volksrepublik Algerien über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Demokratischen Volksrepublik Algerien an Programmen der Union im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls
Das Protokoll sollte im Namen der Union bis zum Abschluss der für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren unterzeichnet und vorläufig angewandt werden —
Erwägungsgrund 4 32015D0268BESCHLUSS (EU) 2015/268 DES RATES vom 17. Dezember 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und vorläufige Anwendung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Libanesischen Republik an Programmen der Union
Das Protokoll sollte im Namen der Union unterzeichnet und bis zum Abschluss der für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet werden —
Erwägungsgrund 4 32015D0575BESCHLUSS (EU) 2015/575 DES RATES vom 17. Dezember 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Tunesischen Republik über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Tunesischen Republik an den Programmen der Union und über die vorläufige Anwendung dieses Protokolls
Das Protokoll sollte im Namen der Union unterzeichnet und bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet werden —
Erwägungsgrund 4 32014D0007BESCHLUSS DES RATES vom 5. Dezember 2013 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und Georgien über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme Georgiens an den Programmen der Union und über die vorläufige Anwendung dieses Protokolls (2014/7/EU)
Das Protokoll sollte im Namen der Union unterzeichnet werden, und es sollte bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig…
Erwägungsgrund 4 32012D0735BESCHLUSS DES RATES vom 31. Mai 2012 zur Unterzeichnung — im Namen der Union — des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits und über die vorläufige Anwendung dieses Übereinkommens (2012/735/EU)
Das Übereinkommen sollte im Namen der Union unterzeichnet und bis zum Abschluss der Verfahren für seinen Abschluss vorläufig angewandt werden.
Erwägungsgrund 4 32016D2232BESCHLUSS (EU) 2016/2232 DES RATES vom 6. Dezember 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kuba andererseits
Das Abkommen sollte daher im Namen der Union unterzeichnet und vorläufig angewandt werden, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen…