Art. 2 32015D0155BESCHLUSS (EU) 2015/155 DES RATES vom 27. Januar 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Ausschuss „Warenhandel“ hinsichtlich der Festlegung von Bestimmungen für die Verwaltung von Zollkontingenten zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32021D1157BESCHLUSS (EU) 2021/1157 DES RATES vom 30. Juni 2021 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkts als Reaktion auf die einseitige Erklärung des Vereinigten Königreichs, in der es das Verfahren darlegt, das es in Bezug auf die Einfuhr von Fleischerzeugnissen aus Großbritannien nach Nordirland zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2021 anzuwenden gedenkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32015D1016BESCHLUSS (EU) 2015/1016 DES RATES vom 23. Juni 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32015D1522BESCHLUSS (EU) 2015/1522 DES RATES vom 14. September 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen zu vertretenden Standpunkts hinsichtlich des Beitritts der Republik Moldau zu dem Überarbeiteten Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32015D1570BESCHLUSS (EU) 2015/1570 DES RATES vom 18. September 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Rat für den Handel mit Dienstleistungen der Welthandelsorganisation (WTO) zu vertretenden Standpunkts hinsichtlich der Genehmigung von anderen als in Artikel XVI GATS beschriebenen, in Bezug auf Dienstleistungen und Dienstleistungserbringer der am wenigsten entwickelten Länder gewährten Präferenzbehandlungen, die von WTO-Mitgliedern — abgesehen von der Union und ihren Mitgliedstaaten — notifiziert wurden
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.