Erwägungsgrund 6 32015D1788BESCHLUSS (EU) 2015/1788 DES RATES vom 1. Oktober 2015 über die Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien
Die Verlängerung des Abkommens sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 15 32012D0602BESCHLUSS Nr. 602/2012/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2012 über Änderungen des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) zwecks Ausdehnung des geografischen Tätigkeitsbereichs der EBWE auf den südlichen und östlichen Mittelmeerraum
Die Änderungen des Übereinkommens sollten daher im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32014D0279BESCHLUSS DES RATES vom 12. Mai 2014 über den Abschluss eines Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits hinsichtlich der die Rückübernahme betreffenden Angelegenheiten (2014/279/EU)
Das Abkommen sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 11 32015D1340BESCHLUSS (EU) 2015/1340 DES RATES vom 13. Juli 2015 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Island andererseits über die Beteiligung Islands an der gemeinsamen Erfüllung der Verpflichtungen der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und Islands im zweiten Verpflichtungszeitraum des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen
Die Vereinbarung sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 6 32015D0344BESCHLUSS (EU) 2015/344 DES RATES vom 17. Februar 2015 zur Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine
Die Verlängerung des Abkommens sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32014D0230BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über den Abschluss des Rahmenabkommens über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Indonesien andererseits, mit Ausnahme der die Rückübernahme betreffenden Angelegenheiten (2014/230/EU)
Das Abkommen sollte im Namen der Union genehmigt werden —