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Die Resolution 2231 (2015) des VN-Sicherheitsrats sieht vor, dass die in den Resolutionen 1696 (2006), 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008), 1835 (2008) und 1929 (2010) verhängten Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen keine Anwendung finden auf die Tätigkeiten der am JCPOA beteiligten Staaten oder in Abstimmung mit ihnen tätigen UN-Mitgliedstaaten,die in direktem Zusammenhang stehen mit der Modifizierung von zwei Kaskaden der Anlage von Fordo für die Herstellung stabiler Isotope, der Ausfuhr von angereichertem Uran Irans in Mengen von mehr als 300 Kilogramm im Austausch gegen Natururan oder der Modernisierung des Reaktors von Arak auf der Grundlage des vereinbarten Auslegungskonzepts und, später, der vereinbarten endgültigen Auslegung dieses Reaktors.
Die Resolution 2231 (2015) sieht insbesondere vor, dass die mit den Resolutionen 1696 (2006), 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008), 1835 (2008) und 1929 (2010)…
Die Resolution 2231 (2015) des VN-Sicherheitsrats sieht ferner vor, dass die in den Resolutionen 1696 (2006), 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008), 1835 (2008)…
In der Resolution 2231 (2015) des VN-Sicherheitsrats ist vorgesehen, dass — sobald die IAEO verifiziert hat, dass Iran seine im JCPOA niedergelegten Zusagen…
Die Resolution UNSCR 2231 (2015) sieht ferner vor, dass die mit den Resolutionen 1696 (2006), 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008), 1835 (2008) und 1929 (2010)…
In der Resolution 2231 (2015) des VN-Sicherheitsrats wird festgelegt, dass — sobald die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) verifiziert hat, dass…
Am 31. Juli 2015 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1336 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP angenommen, in dem bestimmte Maßnahmen im Einklang mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.