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Das Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (im Folgenden „Protokoll von Kyoto“) ist am 16. Februar 2005 in Kraft getreten und enthält für die in Anlage B aufgeführten Vertragsparteien rechtsverbindliche Emissionsreduktionsverpflichtungen für den ersten Verpflichtungszeitraum von 2008 bis 2012. Die Union hat das Protokoll von Kyoto durch die Entscheidung 2002/358/EG des Rates genehmigt. Die Union und ihre Mitgliedstaaten haben das Protokoll von Kyoto ratifiziert und vereinbart, die Verpflichtungen im ersten Verpflichtungszeitraum gemeinsam zu erfüllen. Island hat das Protokoll von Kyoto am 23. Mai 2002 ratifiziert.
Das Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (im Folgenden „Protokoll von Kyoto“) ist am 16. Februar 2005 in…
Auf der Klimakonferenz vom Dezember 2012 in Doha haben die Vertragsparteien des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über…
Auf der Klimakonferenz von Doha im Dezember 2012 stimmten sämtliche Vertragsparteien des Protokolls von Kyoto der in Doha beschlossenen Änderung zu, mit der ein…
In derselben Erklärung gaben die Union, ihre Mitgliedstaaten, Kroatien und Island, im Einklang mit Artikel 4 Absatz 1 des Protokolls von Kyoto, nach dem…
Auf der Klimakonferenz von Doha im Dezember 2012 stimmten sämtliche Vertragsparteien des Protokolls von Kyoto der in Doha beschlossenen Änderung zu, mit der ein…
Das mit der Entscheidung 2002/358/EG des Rates vom 25. April 2002 über die Genehmigung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.