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Die Änderungen des COTIF-Übereinkommens zielen sowohl auf die Anpassung der Aufgaben des Fachausschusses und Bezugnahme auf die dem Unionsrecht entsprechende Begriffsbestimmung für „Halter“ als auch auf die Änderung bestimmter Vorschriften über die Finanzierung, Rechnungsprüfung und Rechnungslegung der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) sowie auf bestimmte geringfügige verwaltungstechnische Änderungen ab.
Die Änderungen des COTIF-Übereinkommens haben zum Ziel, die Aufgaben des Fachausschusses für technische Fragen anzupassen, die Definition von „Halter“ dem…
Die vom Generalsekretär der OTIF vorgelegten Änderungen des Anhangs D (CUV) dienen dazu, in den Verträgen über die Verwendung von Wagen im internationalen…
Die Änderungen des COTIF-Übereinkommens zielen darauf ab, das Verfahren zur Revision des COTIF-Übereinkommens im Hinblick auf eine kohärente und rasche…
Die vom Generalsekretär der OTIF vorgelegten Änderungen des Anhangs D (CUV) haben zum Ziel, die Aufgaben des Halters und der für die Instandhaltung…
Das Generalsekretariat der OTIF hat für den 27. Februar bis zum 1. März 2018 in Bern (Schweiz) die 26. Tagung des Revisionsausschusses für das COTIF99…
IN DER ERWÄGUNG, dass mit dem Beitritt der Union zum Übereinkommen bezweckt wird, die OTIF bei der Verfolgung ihres Ziels der Förderung, Verbesserung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.