Erwägungsgrund 7 32014D0699BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juni 2014 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union anlässlich der 25. Sitzung des OTIF-Revisionsausschusses zu bestimmten Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und seiner Anhänge zu vertretenden Standpunkts (2014/699/EU)
Die Änderungen des Anhangs G (ATMF) zielen darauf ab, die Vorschriften über die technische Zulassung von Eisenbahnmaterial, das im internationalen Verkehr…
Erwägungsgrund 8 32014D0699BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juni 2014 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union anlässlich der 25. Sitzung des OTIF-Revisionsausschusses zu bestimmten Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und seiner Anhänge zu vertretenden Standpunkts (2014/699/EU)
Die Änderungen des Anhangs F (APTU) zielen darauf ab, diesen in Übereinstimmung mit dem geänderten Anhang G (ATMF) zu bringen.
Erwägungsgrund 8 32018D0319BESCHLUSS (EU) 2018/319 DES RATES vom 27. Februar 2018 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union auf der 26. Tagung des Revisionsausschusses der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr zu bestimmten Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr und seiner Anhänge zu vertretenden Standpunkts
Die Änderungen der Anhänge F (APTU) und G (ATMF) zielen — insbesondere nach Annahme des vierten Eisenbahnpakets durch die Union im Jahr 2016 — auf eine…
Erwägungsgrund 7 32018D0319BESCHLUSS (EU) 2018/319 DES RATES vom 27. Februar 2018 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union auf der 26. Tagung des Revisionsausschusses der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr zu bestimmten Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr und seiner Anhänge zu vertretenden Standpunkts
Mit den Änderungen von Anhang E (CUI) soll der Geltungsbereich der Einheitlichen Rechtsvorschriften im Bereich CUI klargestellt werden, um deren systematischere…
Erwägungsgrund 8 32015R0327VERORDNUNG (EU) 2015/327 DER KOMMISSION vom 2. März 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen für das Inverkehrbringen und die Bedingungen für die Verwendung von Zusatzstoffen, die aus Zubereitungen bestehen (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 über besondere Kennzeichnungsvorschriften für bestimmte Futtermittelzusatzstoffe und für Vormischungen und Anhang…