Erwägungsgrund 5 32015D1871BESCHLUSS (EU) 2015/1871 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Oktober 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag EGF/2015/002 DE/Adam Opel, Deutschland)
Damit bis zur Inanspruchnahme des EGF möglichst wenig Zeit vergeht, sollte dieser Beschluss ab dem Zeitpunkt seines Erlasses gelten —
Erwägungsgrund 5 32015D1870BESCHLUSS (EU) 2015/1870 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Oktober 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Italiens — EGF/2015/004 IT/Alitalia)
Damit bis zur Inanspruchnahme des EGF möglichst wenig Zeit vergeht, sollte dieser Beschluss ab dem Zeitpunkt seines Erlasses gelten,
Erwägungsgrund 5 32015D1477BESCHLUSS (EU) 2015/1477 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Juli 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Finnlands — EGF/2015/001 FI/Broadcom)
Damit bis zur Inanspruchnahme des EGF möglichst wenig Zeit vergeht, sollte dieser Beschluss ab dem Zeitpunkt seines Erlasses gelten —
Erwägungsgrund 5 32016D1857BESCHLUSS (EU) 2016/1857 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Oktober 2016 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Finnlands — EGF/2016/001 FI/Microsoft)
Damit bis der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Zeitpunkt seines Erlasses gelten —
Erwägungsgrund 5 32016D1858BESCHLUSS (EU) 2016/1858 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Oktober 2016 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung im Anschluss an einen Antrag Schwedens — EGF/2016/002 SE/Ericsson
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Datum seines Erlasses gelten —
Erwägungsgrund 5 32015D2457BESCHLUSS (EU) 2015/2457 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Finnlands — EGF/2015/005 FI/Computerprogrammierung)
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Datum seines Erlasses gelten —