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Deutschland hat am 26. Februar 2015 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF (EGF/2015/002 DE/Adam Opel) wegen Entlassungen bei der Adam Opel AG und einem Zulieferer in Deutschland gestellt. Der Antrag wurde gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen für die Festsetzung eines Finanzbeitrags des EGF gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013.
Am 29. Juli 2014 stellte Deutschland einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei der Aleo Solar AG und zwei ihrer…
Frankreich hat am 25. April 2014 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen bei Peugeot Citroën Automobiles in Frankreich gestellt und diesen…
Am 24. März 2015 reichte Belgien den Antrag EGF/2015/003 BE/Ford Genk auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF aufgrund von Entlassungen und der Einstellung der…
Am 18. Juni 2014 stellte Italien einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei Whirlpool Europe S.r.l. und bei fünf Zulieferern und…
Am 22. Juli 2014 stellte Belgien einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei Caterpillar Belgium S.A. in Belgien und ergänzte ihn…
Am 24. März 2015 reichte Italien den Antrag EGF/2015/004 IT/Alitalia auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF aufgrund von Entlassungen in der Gruppo Alitalia in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.