Erwägungsgrund 5 32013D0489BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 22. Juli 2013 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft im Stabilitäts- und Assoziationsrat EU-Serbien zu vertretenden Standpunkts zum Beschluss des Stabilitäts- und Assoziationsrates EU-Serbien zur Annahme seiner Geschäftsordnung (2013/489/EU, Euratom)
Nach Artikel 124 des Abkommens kann der Stabilitäts- und Assoziationsrat Sonderausschüsse oder -gremien einsetzen, die ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben…
Erwägungsgrund 5 32016D1232BESCHLUSS (EU) 2016/1232 DES RATES vom 18. Juli 2016 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat, der gemäß dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Kosovo andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf den Beschluss des Stabilitäts- und Assoziationsrates zur Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertreten ist
Nach Artikel 131 des Abkommens kann der Stabilitäts- und Assoziationsrat Sonderausschüsse oder -gremien einsetzen, die ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben…
Erwägungsgrund 4 32009D0463BESCHLUSS DES RATES vom 18. Mai 2009 über den Standpunkt der Gemeinschaft zum Beschluss des Stabilitäts- und Assoziationsrates EU-Albanien zur Annahme seiner Geschäftsordnung sowie der Geschäftsordnung des Stabilitäts- und Assoziationsausschusses (2009/463/EG, Euratom)
In Artikel 120 Absätze 2 und 3 des Abkommens ist vorgesehen, dass der Stabilitäts- und Assoziationsrat in seiner Geschäftsordnung Arbeitsweise und Aufgaben des…
Erwägungsgrund 4 32013D0489BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 22. Juli 2013 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft im Stabilitäts- und Assoziationsrat EU-Serbien zu vertretenden Standpunkts zum Beschluss des Stabilitäts- und Assoziationsrates EU-Serbien zur Annahme seiner Geschäftsordnung (2013/489/EU, Euratom)
In Artikel 122 des Abkommens ist vorgesehen, dass der Stabilitäts- und Assoziationsrat in seiner Geschäftsordnung Arbeitsweise und Aufgaben des Stabilitäts- und…
Erwägungsgrund 6 32015D0054BESCHLUSS (EU, Euratom) 2015/54 DES RATES UND DER KOMMISSION vom 17. November 2014 über den im Namen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme von Beschlüssen des Assoziationsrates betreffend die Geschäftsordnungen des Assoziationsrates und des Assoziationsausschusses und der Unterausschüsse, die Einsetzung von zwei Unterausschüssen und die Übertragung bestimmter Befugnisse des Assoziationsrates auf den Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 409 Absatz 2 des Abkommens kann der Assoziationsrat beschließen, weitere Sonderausschüsse oder -gremien für bestimmte Bereiche einzusetzen, die für…
Erwägungsgrund 4 32015D1900In Artikel 118 des Abkommens ist ebenfalls vorgesehen, dass der Stabilitäts- und Assoziationsrat in seiner Geschäftsordnung Arbeitsweise und Aufgaben des…