Erwägungsgrund 5 32014D0493BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juni 2014 über die Zustimmung zum Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft (2014/493/Euratom)
Das Abkommen sollte daher im Hinblick auf die Angelegenheiten, die in den Geltungsbereich des Euratom-Vertrags fallen, im Namen der Europäischen…
Erwägungsgrund 5 32014D0495BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juni 2014 über die Zustimmung zum Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft (2014/495/Euratom)
Das Abkommen sollte daher im Hinblick auf die Angelegenheiten, die in den Geltungsbereich des Euratom-Vertrags fallen, im Namen der Europäischen…
Erwägungsgrund 6 32014D0670BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2014 zur Genehmigung des Abschlusses des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft (2014/670/Euratom)
Das Abkommen sollte daher im Hinblick auf die Angelegenheiten, die in den Geltungsbereich des Euratom-Vertrags fallen, auch im Namen der Europäischen…
Erwägungsgrund 3 32011D0218BESCHLUSS DES RATES vom 9. März 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Färöer über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit, mit dem die Färöer mit dem Siebten Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) der Union assoziiert werden (2011/218/EU)
Das Abkommen sollte im Namen der Union geschlossen werden —
Erwägungsgrund 7 32015D1993Der Abschluss des Abkommens durch die Europäische Kommission im Namen der Gemeinschaft sollte daher in Bezug auf die Fragen, die in die Zuständigkeit der…
Erwägungsgrund 3 32015D0997BESCHLUSS (EU) 2015/997 DES RATES vom 16. Juni 2008 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften einerseits und ihren Mitgliedstaaten und Bosnien und Herzegowina andererseits
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet werden —