Erwägungsgrund 5 32015D2191BESCHLUSS (EU) 2015/2191 DES RATES vom 10. November 2015 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien für einen Zeitraum von vier Jahren
Das Protokoll sollte unterzeichnet und vorbehaltlich des Abschlusses der zu seinem Abschluss notwendigen Verfahren vorläufig angewandt werden —
Erwägungsgrund 5 32012D0669BESCHLUSS DES RATES vom 9. Oktober 2012 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits (2012/669/EU)
Das Protokoll sollte unterzeichnet und vorläufig angewendet werden, bis die für seinen Abschluss notwendigen Verfahren abgeschlossen sind —
Erwägungsgrund 5 32014D0343BESCHLUSS DES RATES vom 24. März 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Übereinkommens über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum und der drei dazugehörigen Vereinbarungen (2014/343/EU)
Das Abkommen und die dazugehörigen Protokolle sollten unterzeichnet und bis zum Abschluss der für ihr Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt…
Erwägungsgrund 4 32015D1010BESCHLUSS (EU) 2015/1010 DES RATES vom 18. November 2014 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
Das Protokoll sollte daher unterzeichnet werden und bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet werden —
Erwägungsgrund 5 32012D0091BESCHLUSS DES RATES vom 23. Januar 2012 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mosambik (2012/91/EU)
Das Protokoll sollte unterzeichnet und in Erwartung des Abschlusses der Verfahren für seinen Abschluss vorläufig angewendet werden —
Erwägungsgrund 6 32014D0948BESCHLUSS DES RATES vom 15. Dezember 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (Kap Verde) und über die vorläufige Anwendung dieses Protokolls (2014/948/EU)
Das Protokoll sollte unterzeichnet und bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet werden —