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Die ZKR hat die Überarbeitung der Rheinschiffsuntersuchungsordnung, die den direkten Verweis auf den Standard ermöglichen soll, noch nicht beendet. Um den Standard dennoch zu berücksichtigen, bevor der direkte Verweis in die Rheinschiffsuntersuchungsordnung aufgenommen werden kann, ist es angemessen, einzelne Bestimmungen, einschließlich der Bestimmungen über Flüssigerdgas (LNG), in die Rheinschiffsuntersuchungsordnung aufzunehmen.
„LNG-System“:sämtliche Teile des Fahrzeugs, die Flüssigerdgas (LNG) oder Erdgas enthalten können, wie Motoren, Brennstofftanks und die Schlauch- und…
Besatzungsmitglieder von Fahrzeugen, die vor dem 1. Juli 2016 mit der Nutzung von Flüssigerdgas (LNG) als Brennstoff begonnen haben, erhalten von den…
Es wird davon ausgegangen, dass der CESNI auf seiner Sitzung am 26. November 2015 einen Standard über technische Vorschriften für Binnenschiffe (im Folgenden…
die aufgrund einer von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt nach Anhang II § 2.19 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung empfohlenen Schulung und…
Der im Namen der Europäischen Union auf der Plenartagung der ZKR am 3. Dezember 2015 zu vertretende Standpunkt ist die Unterstützung ausschließlich derjenigen…
In dem Standard werden einheitliche technische Vorschriften, die zur Gewährleistung der Sicherheit von Binnenschiffen notwendig sind, festgelegt. Er beinhaltet…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.