Erwägungsgrund 4 32012D0091BESCHLUSS DES RATES vom 23. Januar 2012 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mosambik (2012/91/EU)
Um die Kontinuität der Fangtätigkeiten der Fischereifahrzeuge der EU sicherzustellen, sollte das Protokoll gemäß seinem Artikel 15 ab seiner Unterzeichnung…
Erwägungsgrund 5 32014D0782BESCHLUSS DES RATES vom 16. Oktober 2014 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (2014/782/EU)
Damit sichergestellt ist, dass die Schiffe der Union die Fangtätigkeiten wiederaufnehmen können, sollte das Protokoll gemäß Artikel 18 des Protokolls ab seiner…
Erwägungsgrund 5 32014D0948BESCHLUSS DES RATES vom 15. Dezember 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (Kap Verde) und über die vorläufige Anwendung dieses Protokolls (2014/948/EU)
Damit die Schiffe der Union ihre Fangtätigkeiten wiederaufnehmen können, sollte das Protokoll gemäß Artikel 15 des Protokolls ab dem Datum seiner Unterzeichnung…
Erwägungsgrund 4 32013D0462BESCHLUSS DES RATES vom 22. Juli 2013 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Gabunischen Republik (2013/462/EU)
Um die Wiederaufnahme der Fangtätigkeit durch die EU-Schiffe zu gewährleisten, sieht das neue Protokoll seine vorläufige Anwendung ab dem Datum der…
Erwägungsgrund 4 32015D2103BESCHLUSS (EU) 2015/2103 DES RATES vom 16. November 2015 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks und der Autonomen Regierung Grönlands andererseits und über die vorläufige Anwendung dieses Protokolls
Damit die Unionsschiffe ihre Fangtätigkeiten fortführen können, und gemäß Artikel 14 des Protokolls, sollte dieses ab dem 1. Januar 2016 vorläufig angewendet…
Erwägungsgrund 4 32014D0334BESCHLUSS DES RATES vom 19. Mai 2014 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe (2014/334/EU)
Damit die Schiffe der Union ihre Fangtätigkeiten nicht unterbrechen müssen, sollte das neue Protokoll vorläufig angewendet werden, bis die für seinen Abschluss…