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Die Mitgliedstaaten, die den Beitritt Marokkos noch nicht angenommen haben, sollten somit ermächtigt werden, im Interesse der Union ihre Erklärungen über die Annahme des Beitritts Marokkos gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Beschlusses zu hinterlegen. Das Königreich Belgien, die Tschechische Republik, die Bundesrepublik Deutschland, die Republik Estland, Irland, die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Italienische Republik, die Republik Zypern, die Republik Lettland, die Republik Litauen, Ungarn, Malta, das Königreich der Niederlande, Rumänien, die Slowakische Republik, die Republik Finnland und das Königreich Schweden, die den Beitritt Marokkos zum Haager Übereinkommen von 1980 bereits angenommen haben, sollten keine neuen Erklärungen über die Annahme hinterlegen, da die vorhandenen Erklärungen völkerrechtlich weiterhin gelten.
Die Mitgliedstaaten, die den Beitritt Armeniens noch nicht angenommen haben, sollten somit ermächtigt werden, im Interesse der Union ihre Erklärungen über die…
Die Mitgliedstaaten, die den Beitritt Albaniens noch nicht angenommen haben, sollten somit ermächtigt werden, im Interesse der Union ihre Erklärungen über die…
Die Mitgliedstaaten, die den Beitritt Singapurs noch nicht angenommen haben, sollten somit ermächtigt werden, im Interesse der Union ihre Erklärungen über die…
Die Mitgliedstaaten, die den Beitritt Andorras noch nicht angenommen haben, sollten somit ermächtigt werden, im Interesse der Union ihre Erklärungen über die…
Die Mitgliedstaaten, die den Beitritt der Seychellen noch nicht angenommen haben, sollten somit ermächtigt werden, im Interesse der Union ihre Erklärungen über…
Die Mitgliedstaaten, die den Beitritt der Russischen Föderation noch nicht angenommen haben, sollten somit ermächtigt werden, im Interesse der Union ihre…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.