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Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 509/2014 bewertete die Kommission die Situation der Republik Kolumbien in Bezug auf die in der Verordnung festgelegten Kriterien. Am 29. Oktober 2014 nahm die Kommission einen Bericht an, in dem sie zu dem Schluss kam, dass sich die wirtschaftliche, soziale und sicherheitspolitische Lage in Kolumbien in den letzten Jahren erheblich verbessert hat und es somit gerechtfertigt ist, kolumbianische Staatsangehörige von der Visumpflicht bei der Einreise in die Europäische Union zu befreien.
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 509/2014 bewertete die Kommission die Situation der Republik Peru in Bezug auf die in der Verordnung festgelegten Kriterien. Am…
Am 19. Mai 2015 erließ der Rat einen Beschluss, mit dem er die Kommission ermächtigte, Verhandlungen mit der Republik Kolumbien über den Abschluss eines…
Dieser Verweis auf die Republik Kolumbien ist mit einer Fußnote versehen, der zufolge die Visumbefreiung ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens eines mit der…
Die Kommission hat im Namen der Europäischen Union mit der Republik Kolumbien ein Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (im…
Die Unterzeichnung des Abkommens im Namen der Union zwischen der Europäischen Union und der Republik Kolumbien über die Befreiung von der Visumpflicht für…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Kolumbien über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte wird im Namen der Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.