Art. 2 32015D0484BESCHLUSS (EU) 2015/484 DES RATES vom 17. März 2015 zur Ernennung eines belgischen Mitglieds des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32015D0285BESCHLUSS (EU) 2015/285 DES RATES vom 17. Februar 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum eingesetzten Gemeinsamen EWR-Ausschuss hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls 4 zu diesem Abkommen über die Ursprungsregeln durch ein neues, an das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln angeglichenes Protokoll zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32014D0285BESCHLUSS EUTM MALI/2/2014 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 13. Mai 2014 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) (2014/285/GASP)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32015D0874BESCHLUSS (GASP) 2015/874 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 27. Mai 2015 über die Annahme des Beitrags eines Drittstaats zur Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) (EUTM Mali/1/2015)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32015D2108BESCHLUSS (EU) 2015/2108 DES RATES vom 16. November 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Rat für den Handel mit Dienstleistungen der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkts, dem zufolge die Präferenzbehandlungen, die die Union in Bezug auf Dienstleistungen und Dienstleister der zu den am wenigsten entwickelten Ländern (LDC) zählenden Mitglieder gewähren will, notifiziert werden sollen und die Zustimmung zu einer über den Markzugang hinausgehenden Präferenzbehandlung eingeholt werden soll
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32015D2088BESCHLUSS (EU) 2015/2088 DES RATES vom 10. November 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 12, 16, 26, 39, 44, 46, 58, 61, 74, 83, 85, 94, 95, 97, 98, 99, 100, 101, 106, 107, 110, 116 und 127, des Vorschlags für eine neue UN-Regelung über den Frontalaufprall, des Vorschlags für Änderungen an der Gesamtresolution über Fahrzeugtechnik (R.E.3) sowie des Vorschlags für eine neue gemeinsame Entschließung Nr. 2 (M.R.2) über Begriffsbestimmungen zu den Antriebssträngen von Fahrzeugen einzunehmenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.