Erwägungsgrund 5 32011D0249BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. April 2011 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/013 PL/Podkarpackie — Maschinenbau) (2011/249/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den Antrag Polens bereitzustellen —
Erwägungsgrund 5 32010D0807BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Dezember 2010 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/006 PL/H. Cegielski-Poznań, Polen) (2010/807/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den Antrag Polens bereitzustellen —
Erwägungsgrund 5 32010D0805BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Dezember 2010 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/004 PL/Wielkopolskie Automotive, Polen) (2010/805/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den Antrag Polens bereitzustellen —
Erwägungsgrund 4 32014D0167BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2014 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2013/008 ES/Comunidad Valenciana/Textilien, Spanien) (2014/167/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag Spaniens bereitgestellt werden kann —
Erwägungsgrund 5 32010D0204BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. März 2010 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2010/204/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den Antrag Litauens bereitzustellen —
Erwägungsgrund 4 32012D0732BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. November 2012 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2012/002 DE/manroland, Deutschland) (2012/732/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den von Deutschland eingereichten Antrag bereitgestellt werden kann —