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Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 wird das Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommen, um den Betrag von 83 285 595 EUR an Mitteln für Verpflichtungen in Teilrubrik 1b bereitzustellen. Dieser Betrag dient zur Aufstockung der Mittel für die Finanzierung der zyprischen Strukturfondsprogramme der Teilrubrik 1b. Die Mittel für Zahlungen im Zusammenhang mit der Finanzierung der zyprischen Strukturfondsprogramme 2014 und 2015 durch die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments belaufen sich für den Zeitraum 2015-2018 auf 172 600 000 EUR. Der exakte jährliche Betrag wird im Haushaltsplanentwurf des jeweiligen Jahres festgelegt, den die Kommission vorlegt.
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